In jedem Betrieb werden Ersthelfer gebraucht, das Team der Notfall Akademie ist bestens ausgebildet Ihren Betrieb speziell für Ihre Branche optimal für den Notfall vorzubereiten.
DGUV Vorschrift 1 §26,
in jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die BGW die Kosten für die Aus- und Fortbildung.